Persönlichkeitsrechte

Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte einer Person sind ein auf Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes basierendes Rechtsinstitut, welches Personen die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit zusagt. Hier geht es vor allem darum, den Staat oder andere Institutionen daran zu hindern, in die Privatsphäre von Personen einzugreifen.


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