Die allgemeinen Persönlichkeitsrechte einer Person sind
ein auf Artikel 1 und 2 des deutschen Grundgesetzes basierendes Rechtsinstitut,
welches Personen die freie Entfaltung ihrer Persönlichkeit zusagt. Hier geht es
vor allem darum, den Staat oder andere Institutionen daran zu hindern, in die
Privatsphäre von Personen einzugreifen.